Hilfeleistung

Person in einer Wohnung im 2. OG einer Wohnanlage in hilfloser Zwangslage.
Sprechkontakt vorhanden.

Zugang über Steckleiter auf den Balkon der Wohnung, dort gewaltfreier Zugang über gekippte Balkontüre.
Bewohner liegt im Wohnzimmer auf dem Boden.

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